Praxis für Physiotherapie

Iris Wittemann

Rezeptgebühr

 

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihre Behandlungskosten abzüglich der Rezeptgebühr.

Diese Rezeptgebühr muß vom Patienten direkt an die Praxis bezahlt werden.

Bei jeder Behandlung entfällt also eine “Zuzahlung“ von 10 % der Behandlungskosten plus 10,00 Euro "Rezeptanteil" pro Rezept auf den Patienten.

Die Rezeptgebühr ist der Anteil der Behandlungskosten, welche der Therapeut direkt vom Patienten bekommt, d.h., wenn ein Patient die Rezeptgebühr nicht bezahlt, fehlt dem Therapeuten dieser Betrag. Den Rest bekommen wir später von der Krankenkasse.

Wir bitten Sie, möglichst Ihre Rezeptgebühr zu Beginn der Behandlungsserie zu entrichten. Sollten einmal, egal aus welchen Gründen, nicht alle Behandlungen eines Rezeptes in Anspruch genommen werden, werden natürlich die Anteile der Rezeptgebühr für die nicht in Anspruch genommenen Behandlungen zurückerstattet.